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MEZIS-Melder – Verstoßmeldung 5.7.2016

„Betrifft: CME-Verstoßmeldung „Qualitätsmanagemnet Vorhofflimmern“

An die zertifizierende Ärztekammer:
Es schreibt ihnen: XYZ

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie auf einen Verstoß gegen die gültigen CME-Zertifizierungs-Richtlinien bei der Veranstaltung Qualitätsmanagemnet Vorhofflimmern, am 09.03.2016 in Landgut Höhne Mettmann hinweisen und wie folgt begründen:

– „In allen Fortbildungsmaßnahmen muss ein ausgewogener Überblick über den jeweiligen Wissensstand entsprechender diagnostischer und therapeutischer Alternativen vermittelt werden, einschließlich der Studienergebnisse.„(Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, Bundesärztekammer, 4. Auflage, 2015)

– „Ein Sponsor darf weder direkt noch indirekt (z. B. über den Veranstalter oder wissenschaftlichen Leiter) die fachliche Programmgestaltung, die Referentenauswahl oder die Fortbildungsinhalte beeinflussen.“ (Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, Bundesärztekammer, 4. Auflage, 2015)

– „Produktbezogene Informationsveranstaltungen insbesondere von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, von Medizinprodukteherstellern, von Unternehmen vergleichbarer Art oder einer Vereinigung solcher Unternehmen sind nicht als frei von wirtschaftlichen Interessen zu bewerten und daher nicht anerkennungsfähig.“ (Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, Bundesärztekammer, 4. Auflage, 2015)

Weitere Kritikpunkte: Die gesamte Veranstaltung war faktisch eine Werbeveranstaltung für den Einsatz von NOAKs und lag entfernt von dem anerkannten medizinischen Wissenstand hierzu. Ich bitte Sie, sich die Folien kommen zu lassen und den Fall zu prüfen.

Der Referent verlas am Abschluß die richtigen Antworten für den anschließenden Text.

Ich bitte Sie um Prüfung des Sachverhaltes und freue mich über Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
XYZ