Digitalisierung / ePA
Unbestritten ist eine moderne Medizin heute ohne digitale Unterstützung in vielen Bereichen nicht mehr denkbar. Viele zum Teil faszinierende Techniken tragen wesentlich zur Verbesserung von Diagnostik und Therapie bei. Doch digitale Technologien haben immer auch ihre spezifischen Risiken. Ungeachtet dessen gibt es die oft vorgetragene Forderung aus Lobby-Kreisen nach einer besonders schnellen Umsetzung unter Zurückstellung von Bedenken. Dies muss nach unserer Auffassung aber sorgfältig, sachgerecht und aus verschiedenen Perspektiven hinterfragt werden.
Ausführliche Infos zur elektronischen Patientenakte
Die „elektronische Patientenakte“ (ePA), ist ein politisch forciertes Digitalvorhaben von sehr großer Komplexität und von weitreichender gesellschaftlicher Bedeutung, dessen Umsetzung nun bereits begonnen hat. Bei Konzeption und Planung blieben die Stimmen von Ärztinnen und Ärzten als Experten leider weitgehend unberücksichtigt. Auch in der Medienlandschaft finden sich überwiegend digitaloptimistisch geprägte Informationen zur ePA und auch sonst zur „Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Deshalb hat ein breiter, in einer demokratischen Gesellschaft eigentlich erforderlicher Diskurs zu diesen Themen bislang nur spärlich stattgefunden. In der Folge wissen viele Patient:innen bis heute nicht, was genau es mit einer „elektronischen Patientenakte“ auf sich hat und die Risiken einer zentralen Datenspeicherung von Gesundheitsdaten und einer möglichen Sekundärdatennutzung durch Dritte sind kaum bewusst. Unterdessen hat das Bundesgesundheitsministerium (und einige Krankenkassen) Imagekampagnen gestartet, um die ePA bei den gesetzlich Krankenversicherten in ein möglichst positives Licht zu rücken.
Das alles sollten wir nicht untätig hinnehmen, denn Patient:innen schenken uns Ärzt:innen im medizinischen Alltag oft ihr großes Vertrauen – ein Vertrauen, dessen Fundament nicht zuletzt auch die ärztliche Schweigepflicht ist. Wenn wir dem in Zukunft weiter gerecht werden wollen, dürfen wir uns in Kliniken und Praxen nicht vorschnell als Erfüllungsgehilf:innen unausgereifter Digitalvorhaben zur Verfügung stellen. Statt dessen sollten wir unsere Patient:innen zunächst objektiv auch über die Risiken und Nebenwirkungen der ePA-Digitalisierungs-Großvorhaben informieren und aufklären.
Unter dem MEZIS-Motto „Für Transparenz und gegen Einflussnahme im Gesundheitswesen“ sind wir auch Bündnispartner im „Widerspruch-ePA-Bündnis“ von Patienten- und Datenschützern.
Nachfolgend informieren wir näher über diese wichtigen Digital-Themen und geben Unterstützung für die (MEZIS-)Praxen bei der Patienteninformation und zur Durchführung von ePA-Widersprüchen („Opt-Out“).
Wir freuen uns über Ihre / Eure Beiträge und Meinungen dazu.
Alexander Miller
Die neue Rechtslage wird nicht nur die Rechte der Patient:innen und das Verhältnis zwischen Ärzt:innen und Patient:innen verändern, sie hat ein sehr tiefgreifendes Potential für Auswirkungen auf den ärztlichen Beruf.
Unbestritten ist eine moderne Medizin heute ohne digitale Unterstützung in vielen Bereichen nicht mehr denkbar. Viele zum Teil faszinierende Techniken tragen wesentlich zur Verbesserung von Diagnostik und Therapie bei. Doch digitale Technologien haben immer auch ihre spezifischen Risiken und Forderungen aus Lobby-Kreisen nach besonders schneller Umsetzung.
Alle gesetzlich versicherten Patient:innen ab dem 15. Lebensjahr können dem Anlegen und dem Befüllen einer elektronischen Patientenakte bei ihrer Krankenkasse widersprechen. Eltern können dies auch für ihre Kinder (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) tun – und gesetzliche Betreuer:innen für die von ihnen betreuten Personen. Wir stellen Ihnen voradressierte ePA-Widerspruchsformulare für alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen (zum Ausdrucken und Versenden per Post oder Fax) zur Verfügung. Diese Formulare sehen einen grundsätzlichen Widerspruch gegen das Anlegen einer ePA vor.
Arbeitsbereiche
-
Ärztliche Fortbildungen
-
MEZIS deckt auf
-
Leitlinienwatch
-
Digitalisierung / ePA
-
MEZIS@Unis
-
Angehörigen-/Selbsthilfegruppen
-
Übertherapie
Gemeinsames Positionspapier zum Referentenentwurf des BGM für ein GDNG
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant aktuell eine tief in viele Versorgungs- und
Organisationsebenen hineinreichende Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Vor allem
zwei Gesetzesvorhaben sollen dafür den Weg ebnen: Ein „Digitalgesetz“ und ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ (GDNG)…. Weiterlesen