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Gesetzentwurf zur Korruption im Gesundheitswesen: Vorteilsnahme soll nicht bestraft werden

Gesetzentwurf zur Korruption im Gesundheitswesen liegt vor
Vorteilsnahme soll nicht bestraft werden

Am 27.1.2015 legte das Justizministerium einen Gesetzentwurf vor, um Bestechung und Bestechlichkeit in einem neuen § 299 a für alle Heilberufe im Strafgesetzbuch zu verankern. In der Begründung heißt es: „Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen.“

Was und wer bestraft werden soll

Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht werden. Bestraft werden sollen nach dem aktuellen Entwurf nicht nur die Bestochenen, sondern auch diejenigen, die bestechen. Und zwar für das Anbieten, Versprechen wie auch für das Gewährleisten der Bestechung. „Das halten wir für einen Schritt in die richtige Richtung“, sagt Prof. Dr. Thomas Lempert, Sprecher von Neurology First und MEZIS-Mitglied.

Aber: Was nicht bestraft werden soll

Eine Schwachstelle des neuen Gesetzes ist die Beschränkung auf Bestechung und Bestechlichkeit, während die ebenfalls korrumpierend wirkende Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung außen vor bleibt. Bei der Bestechung gibt es Geld oder eine andere Vergünstigung gegen eine vereinbarte Gegenleistung, beispielsweise 1000,- Euro vom Hersteller für jede implantierte Herzklappe.
Die Vorteilsnahme und –gewährung, die für BeamtInnen, aber auch für KrankenhausärztInnen im Öffentlichen Dienst strafbar ist, enthält dagegen keine juristische „Unrechtsvereinbarung“. Bei der Vorteilsnahme und –gewährung geht es entweder um eine implizite Übereinkunft oder eine allgemeine „Landschaftspflege“ ohne direkte Gegenleistung, die sich für den Spender in der Zukunft günstig auswirken soll. Die Beschränkung des neuen Gesetzes auf Bestechung wird dazu führen, dass manche korruptive Verhaltensweise im Gesundheitswesen, etwa die üblichen pharmagesponserten Kongressreisen je nach Verordnungsvolumen, in einer rechtlichen Grauzone bleiben. Regelmäßige VerordnerInnen werden dabei mit Kongressreisen belohnt, SpitzenverordnerInnen gar mit Interkontinentalreisen. Ein weiteres Problem ist, dass nur Ärztekammern, Berufsverbände und wahrscheinlich auch Krankenkassen berechtigt sind, Strafanzeige zu stellen, nicht aber einzelne Personen. Da diese Institutionen nur geringe Möglichkeiten zur Aufdeckung von Korruption haben, droht das Gesetz zahnlos zu bleiben.
Dr. Christiane Fischer, die Ärztliche Geschäftsführerin von MEZIS folgert: „Es bleibt viel zu tun, damit diese Strickfehler des Gesetzes bis zu seiner Verabschiedung korrigiert werden.“

Ansprechpersonen:
– Dr. Christiane Fischer, Ärztliche Geschäftsführerin MEZIS: fischer[at]mezis.de, Tel.: 0162/5641513
– Prof. Dr. Thomas Lempert, Neurology First und MEZIS-Mitglied: Thomas.Lempert[at]schlosspark-klinik.de, Tel.: 030-3264 –1158

2007 hat sich die Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte MEZIS e.V. „Mein Essen zahl ich selbst“ gegründet:

  • MEZIS wehrt sich gegen die allgegenwärtigen Beeinflussungen durch die Pharmaindustrie.

  • MEZIS sensibilisiert ärztliche KollegInnen und Medizinstudierende: Wer sich Kulis, Essen, Studien, Reisespesen und Anwendungsbeobachtungen finanzieren lässt, wird in seinem Verschreibungsverhalten beeinflussbar.

  • MEZIS fordert ein klares Verbot von Beeinflussungen und Bestechlichkeit im ärztlichen Berufsrecht.

  • MEZIS engagiert sich für herstellerunabhängige Informationen und Fortbildungen sowie werbefreie Praxissoftware.

  • MEZIS ist Teil des weltweiten No-free-lunch-Netzwerks.

2015