Werbegeschenke nicht über einen Euro
Pharmafirmen dürfen an ApothekerInnen und ÄrztInnen keine Werbegeschenke mehr von mehr als einem Euro abgeben, wie das Oberlandesgericht Stuttgart kürzlich mitteilte und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigte (Az.: 2 U39/17). Denn wir sehen es wie das Gericht: durch Werbegeschenke besteht eine unsachliche Beeinflussung, die durch das Gesetz verhindert werden soll.