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Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen: Chance zur Aufwertung des ärztlichen Berufsrechts verpasst

Pressemitteilung | 14.04.2016 | Heute wurde der Gesetzentwurf, der den Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit für alle Heilberufe in den neuen § 299 a und b im Strafgesetzbuch verankern soll, abschließend im Bundestag beraten. MEZIS begrüßt die Stoßrichtung des Gesetzes als Fortschritt gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage und kritisiert die offensichtliche Einflussnahme mehrerer Interessenverbände.

Aufweichung des Gesetzestextes

Im Vorfeld wurde mehrfach die Sorge geäußert, das geplante Gesetz könnte legitime Kooperationsformen von pharmazeutischen Unternehmen und Angehörigen von Heilberufen, insbesondere mit der Ärzteschaft, beeinträchtigen (u.a. Anhörung des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller vfa vom 2.12.20151). Mit diesem Argument wurden nun noch Änderungen eingebracht, die zu einer erheblichen Aufweichung der bisherigen Fassung führen.

Chance zur Aufwertung des Berufsrechtes verpasst

Als besonders gravierend betrachten wir die ersatzlose Streichung des alternativen Tatbestandes „seine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit verletzen“. Dies wurde auch von der Bundesärztekammer mit dem Verweis auf länderspezifisch differierende Regelungen im Berufsrecht gefordert.

De facto werden die von der Bundesärztekammer in der Musterberufsordnung verabschiedeten Regelungen zur „Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten“ von den einzelnen Landesärztekammern übernommen. Das Berufsrecht benennt in diesem Abschnitt auch Einschränkungen hinsichtlich des Sponsorings von Fortbildungsveranstaltungen und der Annahme von geldwerten Vorteilen für die Teilnahme an einer Fortbildung. „In der expliziten Verknüpfung mit dem Strafrecht sehen wir eher eine Aufwertung des Berufsrechts Diese Chance wurde nun verpasst!“, meint Manja Dannenberg, Allgemeinmedizinerin und Vorstandsmitglied von MEZIS.

Viele korruptive Verhaltensweisen werden vom Gesetz nicht erfasst

So werden auch zukünftig Beeinflussungen von Ärzten durch pharmagesponserte Kongresse, die Übernahme von Fahrtkosten, Teilnahmegebühren oder Essenseinladungen straffrei bleiben.

„Die momentane Zusammenarbeit zwischen der pharmazeutischen Industrie und ÄrztInnen schadet dem PatientInnenwohl, da vorrangig Medikamente den Markt erobern, die sich gut verkaufen, aber nicht solche, für die echter Bedarf besteht“, so Dr. Christiane Fischer, Ärztliche Geschäftsführerin von MEZIS.

MEZIS richtet Verstoßmelder ein

Beim diesjährigen Jahrestreffen der Ärzteinitiative MEZIS am 8.und 9. April in Hamm, bei der sich die Mitglieder u.a. mit globalen Aspekten von Korruption, mit den Ursachen der derzeitigen Entwicklung bei den Arzneimittelpreisen sowie mit Anwendungsbeobachtungen beschäftigten, wurde auch ein System zur Erfassung von Verstößen bei Fortbildungen vorgestellt.

„Regelmäßig wird bei Fortbildungsveranstaltungen gegen die Forderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit nach SGB V verstoßen. Mit unserem Online-Verstoßmelder kann jeder Kollege seiner zuständigen Landesärztekammer Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Regelungen melden“, freut sich Dr. Niklas Schurig, Allgemeinmediziner und Vorstandsmitglied von MEZIS.

Die Initiative will damit die Landesärztekammern für mangelnde Transparenz von Interessenkonflikten und die teilweise gravierend einseitigen Fortbildungsinhalte bei gesponserten Veranstaltungen sensibilisieren.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Dr. Christiane Fischer zieht folgenden Schluss: „Das Gesetz ist ein erster Erfolg, doch es bleibt sehr viel zu tun, damit korrupte Verhaltensweisen im Gesundheitswesen wirklich zurückgedrängt werden.“

Die PM zum Download

Ansprechpersonen:
– Dr. Christiane Fischer, Ärztliche Geschäftsführerin MEZIS: , Tel.: 01575-5575135

– Manja Dannenberg, MEZIS-Vorstand: , 0152-04030154

– Dr. Niklas Schurig, MEZIS-Vorstand: , 01520-4753503

2016