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Neues Praxis-Plakat zum Download

„Hier werden keine Anwendungsbeobachtungen durchgeführt“

Jede zugelassene Ärztin oder Arzt kann nach persönlicher Entscheidung jedes verkehrsfähige Medikament zum Wohle seiner Patientinnen und Patienten verordnen.
Doch entscheidet sie oder er sich erst nach Annahme von materiellen Vorteilen für ein bestimmtes Medikament, dann ist dies laut Strafgesetzbuch §299a und b strafbar.
Bei Anwendungsbeobachtungen werden finanzielle Anreize gesetzt, um eine Ärztin oder einen Arzt zu stimulieren, ein bestimmtes Medikament zu verschreiben. 

Meist stehen Entlohnung und Arbeitsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis. Im Durchschnitt werden 200,- Euro pro Patientin oder Patient gezahlt. Die Ärztin oder der Arzt erstellt offiziell einen Bericht, der dann in die Auswertung der Anwendungsbeobachtung einfließt. Fakt ist aber, dass der Bericht meist von der Pharmafirma vorgefertigt ist und dass Anwendungsbeobachtungen meist nicht ausgewertet werden. Auch werden die betroffenen Patientinnen und Patienten nicht informiert, dass sie Teil einer Anwendungsbeobachtung sind.
Sofern Sie sicher sein wollen, dass sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt neutral für ein Medikament entscheidet, fragen Sie, ob sie oder er an einer Anwendungsbeobachtung teilnimmt.

Sollten irgendwann mal nach entsprechenden Gesetzesänderungen auch unabhängige Anwendungsbeobachtungen durchgeführt werden, dann werden wir uns an diesen gerne beteiligen. Diese Studien würden dann auch noch nicht bekannte Nebenwirkungen aufdecken können.

Laden Sie das Plakat für Ihre Praxis herunter(PPTX). Die ergänzenden Erklärungen finden sie hier.

Außerdem hat eine Praxis Compliance Regeln erstellt, auf die wir an dieser Stelle gerne aufmerksam machen und sie zur Nachahmung empfehlen!

 

2018