Skip to main content

Bedrohung der freien Meinungsäußerung: MEZIS kritisiert Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmens Hevert-Arzneimittel

Pharmazeutische Unternehmen gehen neuerdings juristisch gegen kritische Aussagen zu ihren Produkten vor. Das ist bedenklich, denn öffentliche Kritik und Aufklärung sind im Rahmen der freien Meinungsäußerung nach dem Grundgesetz völlig legitim. In einem jüngsten Fall hat das pharmazeutische Unternehmen Hevert-Arzneimittel, auf sachlich formulierte Kritik mit einer Abmahnung reagiert. Hevert-Arzneimittel forderte mindestens eine Ärztin auf, sich durch eine Unterlassungserklärung strafbewehrt zu verpflichten, sich nicht länger kritisch zu ihren Produkten zu äußern.

Die bundesweite Ärzteinitiative MEZIS e.V. engagiert sich gegen die allgegenwärtigen Beeinflussungen durch die Pharmaindustrie. Die Abmahnung durch die Firma Hevert-Arzneimittel stellt aus Sicht von MEZIS einen Einschüchterungsversuch dar. Daher nimmt MEZIS zum Sachverhalt Hevert-Arzneimittel wie folgt Stellung:

  • MEZIS verurteilt das Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmens Hevert-Arzneimittel entschieden, Kritikerinnen und Kritiker durch Einschüchterung mundtot zu machen.
  • MEZIS erklärt sich solidarisch mit Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern, Heilberuflerinnen, Heilberuflern, Journalistinnen und Journalisten, die für wissenschaftlich fundierte Äußerungen von pharmazeutischen Unternehmen mit einer Klage bedroht werden.
  • MEZIS sieht darin eine Bedrohung der freien Wissenschaft zum Schaden von Patientinnen und Patienten.

Ansprechpersonen:
Dr. med. Christiane Fischer, Ärztliche Geschäftsführerin MEZIS, E-Mail: , Tel. 01575-5575135
Dr. Niklas Schurig, Vorstand MEZIS, E-Mail: , Tel. 0175-8819113
Sabine Hensold, MEZIS Referentin, E-Mail: , Tel. 0163-1469696

2019