Auch kleinste Werbegeschenke tabu
Der BGH hat am 6. Juni 2019 entschieden, dass auch kleinste Werbegeschenke von Apotheken bei Medikamenten auf Rezept tabu sind. MEZIS begrüßt dieses Urteil.
Mehr unter: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019076.html?nn=10690868
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