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MEZIS@Bundestag

Petition zum Heilmittelwerbegesetz

Werbung im medizinischen Kontext verboten?

Werbung ist aus unserer Welt nicht mehr wegzudenken. Sie scheint uns zu informieren – und dient einzig dem Zweck der Bekanntmachung eines Produktes und die  Beeinflussung zum Kauf desselben. Die vermittelten Informationen sind jedoch oft beschönigend, falsch oder irrelevant. Auch im medizinischen Kontext wird Werbung von Firmen genutzt, um ihre Produkte bekannt zu machen. Im medizinischen Kontext ist das Werben aber strenger gesetzlich geregelt (s. u. Heilmittelwerbegesetz). Hauptgrund ist, dass die mit der Werbung gelieferten Informationen völlig unzureichend die komplexen Wirkungen, erwünschte und unerwünschte, dieser Produkte vermitteln. Die in der Werbung gern eingesetzten drastischen Bilder und Texte haben im Zusammenhang mit Krankheiten eine schwerer wiegende Wirkung als im üblichen Konsum-Kontext: Angst wird geschürt und Druck wird bei den potenziellen Konsumierenden, in diesem Fall Patienten und Patientinnen, aufgebaut, die sich mit ihren Ängsten und Befürchtungen dann an Ärztinnen und Ärzte wenden, auf Kosten des Gesundheitssystems.

Wir haben zur Schärfung des Heilmittelwerbegesetzes mit weiteren Gruppen eine Bundestags-Petition (Originaltext, PDF) initiiert.

Unser Ziel ist eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Fachkräfte für ein stärkeres Durchsetzen der gesetzlichen Regeln bei an potenzielle Patient:innen gerichtete Werbung im medizinischen Kontext.

Ab Mitte Juli  kann die Petition hier unterzeichnet werden.

Gesetzliche Regelungen

Im Deutschland regeln das Heilmittelwerbegesetz (Wikipedia) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (Wikipedia) den Sachverhalt, wann eine Werbung irreführend ist und wann nicht.

Weitere Informationen: https://mezis.de/direkt-to-consumer-advertisement-dtca-in-deutschland-nur-ein-bisschen-verboten/ 

Mitzeichnende Organisationen