Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb

Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprach auf X: „Die ePA bringen wir erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind“. Trotzdem kündigt er jetzt die allgemeine Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 29.4.2025 an, obwohl gravierende Argumente dagegen sprechen.
Die Sicherheitsforscher Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club stellen fest, dass die beschriebenen Sicherheitslücken nach wie vor bestehen: „Bei den versprochenen Updates handelt es sich lediglich um den Versuch der Schadensbegrenzung bei einem der vielen von uns demonstrierten Angriffe.“ Außerdem fordern sie „kompromisslose Aufklärung und Transparenz, die bisher nicht stattgefunden hat.“
Seit 15.1.2025 hat jede und jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte. Seither befüllen die Krankenkassen die ePA mit Diagnosen, Rezepten und Arztkontakten. Zeitgleich zeigt sich im Probelauf mit 300 Testpraxen, dass die ePA nicht wie versprochen funktionierte. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verweist auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI hat sich bisher dazu nicht geäußert.
In dieser Gemengelage bleiben die Patient:innen allein.
Deshalb hat am Wochenende eine Tagung des Bündnisses „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ in Frankfurt/Main stattgefunden. In diesem Bündnis sind Datenschützer:innen, Patient:innen, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen deutschlandweit organisiert.
Bisher haben über 3 Millionen Menschen der ePA widersprochen. Über die Webseite des Bündnisses „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ nutzten über 30.000 Menschen hierfür das Angebot des Widerspruchgenerators, widerspruch-epa.de
Das Bündnis empfiehlt dringend wegen der gravierenden Sicherheitsmängel, der ePA zu widersprechen.
Kontakt:
Ansprechpartner für Rückfragen
Jan Kuhlmann (Vorstand Patientenrechte und Datenschutz e.V.), Tel. 0151 23278225
Weitere Informationen
widerspruch-epa.de