ePA-OPT-OUT
Alle gesetzlich versicherten Patient:innen ab dem 15. Lebensjahr können dem Anlegen und dem Befüllen einer elektronischen Patientenakte bei ihrer Krankenkasse widersprechen. Eltern können dies auch für ihre Kinder (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) tun – und gesetzliche Betreuer:innen für die von ihnen betreuten Personen.
Die Ausgestaltung der Widerspruchsmöglichkeiten wurde vom Gesetzgeber nicht einheitlich geregelt, sondern auf die gesetzlichen Krankenkassen übertragen. Deshalb können die einzelnen Verfahren für Widersprüche von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden gehandhabt werden.
Das Digi-Gesetz legt fest, dass die Krankenkassen ihre Versicherten vor deren Widersprüchen über verschiedene Aspekte der elektronischen Patientenakte informieren müssen. Ein Beispiel für diese Infos finden Sie hier: Informationsmaterial zur ePA nach § 343 Abs. 1a SGB V
Geht ein Widerspruch schon vor einer Information durch Ihre Krankenkasse ein, kann es sein, dass dieser unberücksichtigt bleibt und später wiederholt werden muss.
Bitte prüfen Sie deshalb den richtigen Zeitpunkt des Einlegens Ihres Wiederspruches.
Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Krankenkasse bereits eine eigene Widerspruchsmöglichkeit (ein Formular oder Online) zur Verfügung stellt. In diesem Fall sollten Sie bevorzugt auch diese Möglichkeit Ihrer Krankenkasse nutzen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen voradressierte ePA-Widerspruchsformulare für alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen (zum Ausdrucken und Versenden per Post oder Fax) zur Verfügung. Diese Formulare sehen einen grundsätzlichen Widerspruch gegen das Anlegen einer ePA vor.
Wir empfehlen ausdrücklich diese Variante, da wir – ebenfalls zulässige – „Teil-Widersprüche“ für unübersichtlich und wenig alltagstauglich halten.
MEZIS ist Partner des Bündnisses „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (EPA)“. Mehr dazu unter www.widerspruch-epa.de
Gerne können Sie uns Fehler in den Formularen, z.B. fehlerhafte Adressangaben zu den Krankenkassen, mitteilen. Wir freuen uns auch über Infos/Links zu spezifischen Widerspruchs-Möglichkeiten Ihrer Krankenkasse und können diese dann für Alle hier einarbeiten.
Hinweis
- Die nachfolgenden Formulare wurden ehrenamtlich erstellt. Sie werden kostenfrei und ausschließlich zur allgemeinen Information zur Verfügung gestellt.
- Wir führen keine Rechtsberatung durch und können keine rechtlichen Fragen behandeln, die im individuellen Fall auftreten.
- Wir übernehmen keine Gewähr für Fehlerfreiheit und/oder Rechtswirksamkeit der Formulare und schließen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, jede Haftung aus.
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